Barrierefreiheit im Rahmen des BGStG
Das sollten Sie wissen!
Wir, die Daxl Auto & Zweirad GmbH, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, zugänglich zu gestalten.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit im Rahmen des BGStG gilt für die derzeit öffentlich zugängliche Website www.daxl.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar. Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern und bereiten derzeit eine vollständige Aktualisierung der Website vor, bei der die Richtlinien des BGStG entsprechend berücksichtigt werden.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Schwierigkeiten haben, Inhalte auf unserer Website zu nutzen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihre Hinweise und bemühen uns, individuelle Lösungen anzubieten.
Kontaktstelle für Barrierefreiheit im Rahmen des BGStG:
E-Mail: bssvpr.tevrfxvepura@qnky.ng
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt oder diskriminiert sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63, 4020 Linz
Web: https://www.sozialministeriumservice.gv.at/
Diese Erklärung wird laufend aktualisiert.
